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Wir Notare übernehmen die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Rechtsgeschäfte. Unsere Angestellten unterstützen uns umfangreich bei unseren täglichen Aufgaben. 

So arbeiten Sie mit uns.

Telefonisch oder per E-Mail

Rufen Sie uns an und nennen Sie uns am Telefon Ihr Anliegen. Oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@sf-notare.de, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.
 

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Eine wichtige Vorbereitung

Füllen Sie unser Datenblatt mit den benötigten Informationen aus, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können. Sie finden die Datenblätter im entsprechenden Leistungsbereich

Die Inhalte definieren

Auf Grundlage des Datenblattes erstellen wir für Sie einen Urkundsentwurf.

Gewissheit schaffen

Vor Abschluss des Vertrags treten immer wieder neue Fragen auf, die wir gerne mit Ihnen klären. 

Gemeinsam unterschreiben

Kommen Sie zur Unterzeichnung Ihrer Dokumente persönlich zu uns.

Weitere Maßnahmen

Der Vollzug Ihres Anliegens wird von uns organisiert und überwacht.

Der letzte Schritt

Wir informieren Sie, wenn die Abwicklung erfolgreich umgesetzt wurde. 

Wir beraten Sie in unterschiedlichen Feldern bezüglich Rechtsfragen. 

Unsere Leistungsfelder decken alles ab.

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.

Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden. Er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung auf den Käufer. Immobilienkaufverträge können den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. 

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Bei der Gründung von Unternehmen ergibt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen. Sie müssen keinem Existenzgründer als Hemmnis erscheinen. Die erste Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen.

Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform sind die Haftungsfrage und die Entscheidung darüber, unter welchem Namen sein Unternehmen eingetragen werden soll. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Nachdem das Unternehmen einmal gegründet ist und "läuft", kann sich aufgrund einer Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse die Frage stellen, ob die gewählte Rechtsform noch den an sie geknüpften Erwartungen entspricht oder ob die Erreichung des angestrebten Ziels nicht durch den nachträglichen Wechsel der Rechtsform erleichtert werden kann.

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Das Gesetz unterscheidet nicht, ob ein Nachlass aus einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Sparbuch, Wertpapierdepots, Unternehmen usw. besteht. Das Erbrecht hängt auch nicht davon ab, ob der Erblasser zu den einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis oder keinen Kontakt hatte. Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, wird nicht danach gefragt, ob die Erben auch in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen.

Es versteht sich von selbst, dass steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die gesetzliche Erbfolge meistens nicht optimal ausgenutzt werden. Das Gesetz gibt aber auch die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. Lediglich durch die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen gesetzt. Die Vermögensnachfolge selbst kann auf zwei verschiedene Arten und Weisen erfolgen. Zum einen ist dies eine Vermögensnachfolge durch Erbfolge, d.h. mit Tod des Erblassers, zum anderen ist dies die vorweggenommene Erbfolge, d.h. zu Lebzeiten des Übertragenden. Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, so dass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Auch einen Kombination aus beiden Bereichen ist denkbar.

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Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten.

In einem Ehevertrag können gesetzliche Regelungen den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werden, also insbesondere zu einem Zeitpunkt, zu dem die Partner an ein Scheitern ihrer Ehe gar nicht denken und nur eine Regelung für den "schlimmsten Fall" aufstellen wollen. Auch wenn die Ehe gescheitert oder ein Scheitern wahrscheinlich ist, können die (bisherigen) Eheleute im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung noch Regelungen über die vorgenannten Punkte treffen.

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Der Notar kann Vollmachten und weitere Anordnungen wie eine Patientenverfügung erstellen, die im Notfall Geltung erlangen. Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden.

Ein Notfall sollte niemanden unvorbereitet treffen, auch nicht in rechtlicher Hinsicht. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

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